Vertrag mündlich zugesichert
Hallo. Ich wollte etwas zu meiner Situation schilder.
Mein zweiter Jahresvertrag endet zum 31.07. Im März wurde ich persönlich vom den beiden Abteilungsleitern eingeladen um mir mündlich mitzuteilen das Sie mir ein Unbefristeten Vertrag anbieten, diesen Stimmte ich zu.
Im April habe ich dann eine schriftliche Bestätigung für mein drei Wöchigen Urlaub im August.
Am 31.05. wird mir dann gesagt das der Vertrag ausläuft und ich nicht weiter beschäftigt werden. Zugleich wurde die Stelle öffentlich ausgestellt.
Ist das rechtens?
Mein zweiter Jahresvertrag endet zum 31.07. Im März wurde ich persönlich vom den beiden Abteilungsleitern eingeladen um mir mündlich mitzuteilen das Sie mir ein Unbefristeten Vertrag anbieten, diesen Stimmte ich zu.
Im April habe ich dann eine schriftliche Bestätigung für mein drei Wöchigen Urlaub im August.
Am 31.05. wird mir dann gesagt das der Vertrag ausläuft und ich nicht weiter beschäftigt werden. Zugleich wurde die Stelle öffentlich ausgestellt.
Ist das rechtens?
Antworten (2)
ing, guugel mal Anscheinsvollmacht bzw. Duldungsvollmacht.
Und in Bezug auf den schriftlich gewährten Urlaub den Terminus 'konkludentes Verhalten'.
Wenn möglicherweise kein Job, aber eine Abfindung ist allemal 'drin. DieHöhe bestimmt die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit.
Und in Bezug auf den schriftlich gewährten Urlaub den Terminus 'konkludentes Verhalten'.
Wenn möglicherweise kein Job, aber eine Abfindung ist allemal 'drin. DieHöhe bestimmt die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit.
Der bestehende Arbeitsvertrag endet laut Sachverhalt am 31.07.2016. Welche Notwendigkeit sollte einen Arbeitgeber leiten, einen Urlaub nach Beendigung des Vertrages zu genehmigen? Schriftlich! Daraus binde ich dem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht einen Strick in Form eines unbefristeten Arbeitsvertrages. Und dann kann es - je nach bisheriger Vertragsdauer - richtig teuer werden.