Caroschmi
Welche Voraussetzungen müssen inzwischen eigentlich erfüllt sein, um einen Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt zu kriegen?
Antworten (3)
Sie müssen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben also in den letzten beiden Jahren mindestes 1 Jahr gearbeitet haben.
Dieser anspruch muss noch mindestens 150 tage geltend sein.
Sie müssen die Tragweite ihres Geschäfts offen legen,also beweisen das sie Dauerhaft davon leben können.
Und nicht zu vergessen ist die Geschäftsidee,die muss eine Fachkundige Stelle absegnen zum Bspl. ihre Hausbank, die IHK dafür benötigen sie einen komletten Businessplan.
Dieser anspruch muss noch mindestens 150 tage geltend sein.
Sie müssen die Tragweite ihres Geschäfts offen legen,also beweisen das sie Dauerhaft davon leben können.
Und nicht zu vergessen ist die Geschäftsidee,die muss eine Fachkundige Stelle absegnen zum Bspl. ihre Hausbank, die IHK dafür benötigen sie einen komletten Businessplan.
Die gute Nachricht vorweg: Es besteht prinzipiell ein Rechtsanspruch auf einen Existenzgründungszuschuss - jedoch leider mit einem Haken. Seit 2006 haben Personen, welche ALG-II beziehen, keinen Anspruch mehr darauf, bei der Gründung einer "Ich-AG" unterstützt zu werden. Personen welche ALG-II beziehen können ein vergleichbares Einstiegsgeld erhalten. Die formellen Kriterien findet man hier: http://bit.ly/H7D47g - Darüber hinaus muss das Geschäftskonzept auch dauerhaft tragbar sein. Der Zuschuss ist keine Art "Überbrückungsgeld" für ein staatlich finanziertes Hobby oder einen Zeitvertreib.