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Gast

Welchen Entscheidungsspielraum hat ein Abgeordneter der zukünftigen Regierungsfraktion(en) bei der Bundeskanzlerwahl?

Mich interessiert, inwieweit ein Abgeordneter aus den Reihen zukünftiger Regierungsfraktionen bei der Kanzlerwahl "unabhängig" ist.
Welchen Entscheidungsspielraum hat er?
Ist er an Weisungen seiner Partei gebunden?
Gibt's überhaupt solche Weisungen?
Wikipedia: "Der Abgeordnete als Träger des freien Mandats ist insbesondere an keine Aufträge der Wähler, seiner Partei oder seiner Fraktion gebunden."
Gilt das auch hier?
Google hilft mir leider nicht weiter.
Vielen lieben Dank im Voraus! :-)
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Antworten (2)
elfigy
1. Was in Wiki steht, stimmt. 2. Es gibt Weisungen 3. Er ist nicht gebunden 4. Er hat jeden Entscheidungsspielraum.
Aaaaaaaaaber, er wird den Teufel tun und sich nicht an die Fraktionsvereinbarungen halten. Sofern er nicht von Anfang an ein kärgliches Dasein als Abtrünniger in seiner Fraktion fristen will. Auch seine Wiederwahl als Bundestagskandidat seiner Partei bei der nächsten Wahl dürfte sich sonst erledigt haben.
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hphersel
offiziell gilt das ,was in der Wikipedia steht, inoffiziell gibt es Dinge wie "Fraktionszwang". Aber solange die Stimmabgabe geheim ist, kann einem Abgeordneten nichts passieren. Soweit ich weiß, ist noch immer nicht bekannt, wer aus den eigenen Reihen seinerzeit die Wiederwahl von Heide Simonis vergeigt hat...
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