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da ich die bisherigen antworten nicht für aufschlußreich halte, leg ich noch mal nach. auch wenn es hier eigentlich niemanden interessiert. §850c ZPO legt die Pfändungsgrenzen fest.
Das hängt von deinen Lebensumständen ab. Bist du alleinstehend, dann bleibt dir die Grundsicherung. Für Kinder und andere Unterhaltsverpflichtungen erhälst du jeweils einen entsprechend höheren Betrag, um auch diese Personen zu versorgen. Eventuellen Mehrbedarf kannst du ebenfalls anmelden.
da ein bekannter von der frage grad betroffen war, kann ich dir sagen, dass es pfändungstabellen gibt. je nach deinem gehalt kann nur ein bestimmter betrag gepfändet werden, der dir auf jeden fall genug zum leben lässt (und zwar so, dass du nicht besser dran wärst, wenn du statt dessen nicht arbeiten würdest, was ich vernünftig finde). wenn du wirklich von pfändung betroffen bist, solltest du dich mal bei einem schuldnerberater beraten lassen!
Das kommt ganz auf Deine private Situation an. Wenn Du alleine lebst sind dir 980 Euro sicher egal aus welcher Einnahme. Hast Du jedoch Kinder erhöht sich der Betrag. Wichtig hierbei ist zu wissen, dass Du ein Pfändungskonto benötigst! Erst auf diesem ist Dein Geld, bis zu diesem Betrag, geschützt. Auf einem normalen Girokonto ohne Pfändungsschutz kann alles gepfändet werden!
Um jedem Bürger das Existenzminimum zu gewährleisten, darf ein Gläubiger auf den Lohn nur zugreifen, wenn der Mindestbetrag von aktuell 1.028,56 EUR überschritten wird. Für jede Person, der Sie zum Unterhalt verpflichtet sind, erhöht sich der Betrag. Die genauen Beträge finden Sie in der Lohnpfändungstabelle. Außerdem ist Weihnachtsgeld nur zur Hälfte pfändbar.