Wenn der Arbeitgeber Zuschläge für Überstunden nicht versteuert hat, kann dann in Folge das Finanzamt diese Steuerschuld vom Arbeitnehmer einfordern? Oder ist hier der Arbeitgeber in der Pflicht?
Ich soll rückwirkend von 2008 an die vom Arbeitgeber nicht versteuerten Überstundenzuschläge jetzt direkt an das Finanzamt bezahlen. Ist das richtig? Gilt hier die Ausschlussfrist von 6 Monaten? Oder ist der Arbeitgeber allein dafür haftbar, wenn Steuern nicht exakt an das Finanzamt abgeführt wurden?
Antworten (1)
Steuern kann und darf das FA innerhalb von ZEHN Jahren (!) nachfordern. Wenn der AG die Steuern nicht direkt abgeführt hat,hast Du sie wahrscheinlich ausbezahlt bekommen, obwohl sie Dir nicht zustanden. Das fordert das FA nun zurück.
Anders sieht es aus, wenn Du tatsächlich den korrekten Nettobetrag erhalten hast und der AG denAnteil, der eigentlich ans FA hätte gehen sollen, in die eigene Tasche gepackt hat. Wenn Du das nachweisen kannst (Kontoauszüge!) und einen guten Anwalt hast, hast Du vielleicht eine Chance, um diese Zahlung herumzukommen bzw Dir diese Zahlungen von Deinem AG zurückzuholen.
Anders sieht es aus, wenn Du tatsächlich den korrekten Nettobetrag erhalten hast und der AG denAnteil, der eigentlich ans FA hätte gehen sollen, in die eigene Tasche gepackt hat. Wenn Du das nachweisen kannst (Kontoauszüge!) und einen guten Anwalt hast, hast Du vielleicht eine Chance, um diese Zahlung herumzukommen bzw Dir diese Zahlungen von Deinem AG zurückzuholen.