Wenn ein Kollege verschwunden ist und nicht mehr zur Arbeit erscheint, wie ist die Prozedur des Arbeitgebers?
Unentschuldigte Fehlzeiten, Kündigung, Frist, Lohnfortzahlung usw.
Antworten (3)
Unentschuldigtes Fehlen kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Eine Lohnfortzahlung kommt ohne Krankmeldung nicht in Frage.
Ich frage mich allerdings, warum in der Aufzählung nicht vorkommt, ob der Arbeitgeber wenigstens weiß oder versucht, in Erfahrung zu bringen, ob sein*e Mitarbeiter*in z.B. noch lebt oder ob irgend etwas anderes passiert ist, dass das Fernbleiben erklären könnte.
Ich frage mich allerdings, warum in der Aufzählung nicht vorkommt, ob der Arbeitgeber wenigstens weiß oder versucht, in Erfahrung zu bringen, ob sein*e Mitarbeiter*in z.B. noch lebt oder ob irgend etwas anderes passiert ist, dass das Fernbleiben erklären könnte.
Einer meiner wenigen Arbeitgeber hat seiner neuen Arbeitskraft ein Einsatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Das Fahrzeug war abholbereit mit gefühlten 1000 Strafzetteln am Fährhafen im Marseille abgestellt.
Er wollte halt heim . . .
Das Fahrzeug war abholbereit mit gefühlten 1000 Strafzetteln am Fährhafen im Marseille abgestellt.
Er wollte halt heim . . .