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Ähnliche Fragen wurden kürzlich schon gestellt. Wenn du deinen Hauptwohnsitz (Nebenwohnsitz genügt nicht) in Spanien hast, deinen Lebensmittelpunkt dort ist (mehr als 180 Tage Aufenthalt pro Jahr in Spanien), das ganze glaubhaft ist (nicht glaubhaft ist, wenn du in Deutschland einer Arbeit nachgehst), du nicht gleichzeitig oder in jüngster Vergangenheit deinen deutschen Führerschein verloren hast, z.B. eine MPU droht, dann kannst du in Spanien einen EU-Führerschein machen, der auch in Deutschland anerkannt ist.
Es hängt davon ab, wann der FÜhrerschein in Spanien bestanden wurde. In der Regel darf man mit einem EU Führerschein auch in jedem der EU Staaten damit uneingeschränkt die Kraftfahrzeuge fahren.
Weitere und ausführliche Informationen zu dem Thema erhält man unter:
www.euro-fuehrerschein.com/
Weitere und ausführliche Informationen zu dem Thema erhält man unter:
www.euro-fuehrerschein.com/
Grundsätzlich ist es jedem EU-Bürger möglich in jedem Land der Europäischen Union den Führerschein zu erwerben und in diesem Land mit diesem Führerschein fahren. Damit der Führerschein auch in Deutschland Gültigkeit besitzt oder in einen deutschen Führerschein umgewandelt werden kann muss man seinen Erstwohnsitz mindestens 6 Monate (also 181 Tage) im jeweiligen Land gehabt haben. Außerdem darf in Deutschland keine Führerscheinsperre vorliegen.
Der in Spanien erworbene Führerschein ist auch hier in Deutschland gültig. Allerdings muss man den spanischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen, wenn man seinen Wohnsitz wieder nach Deutschland verlegt hat. Das kann man auch im § 28 der Fahrerlaubnis-Verordnung (Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union) lesen.