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Eine Betonplatte bedeutet nicht automatisch, dass ich eine Baugenehmigung brauche. Die Pflicht zur Baugenehmigung hängt hauptsächlich an der geplanten Größe des umbauten Raumes, danach kommt die geplante Verwendung des Gebäudes. Bestimmte Verwendungen erfordern eine Genehmigung, egal, wie groß die Gebäude werden. Ab wann man für Gebäude eine Baugenehmigung braucht, ist örtlich unterschiedlich.
Wenn es nur ein kleiner Schuppen ist, in dem niemand wohnen soll, dann kann man den einfach aufstellen. Bis zu einer bestimmten Höhe auch direkt an die Grundstücksgrenze. Erst wenn die Höhe überschritten wird, haben auch die Nachbarn ein Wörtchen mitzureden.
Ich nehme an, du willst ein Gebäude errichten und darin das Holz lagern. In diesem Fall brauchst du eine Genehmigung, da der Schuppen einen festen Boden besitzt, der nicht verrückt werden kann. Soll es aber nur ein Unterstand für das Brennholz werden, der mit Bodenhülsen befestigt wird, dann kannst du diesen Unterstand ohne Genehmigung auf deinem eigenen Grundstück aufstellen.
Für einen kleinen Holzschuppen, der im Garten gebaut wird, brauchst du keine Genehmigung. Allerdings darf er nicht als "Wohnsitz" verwendet werden, dann muss er auf jeden Fall angemeldet werden. Allerdings darf er eine bestimmte Größe natürlich nicht überschreiten und die Nachbarn nicht einschränken.