Nils Huber
Laut geltendem Baurecht muss ein Kniestock "mit ausreichender Begründung" beantragt werden. Was wäre denn eine ausreichende Begründung?
Antworten (3)
Du brauchst einen Grund, warum ein Stockwerk genau diese Höhe haben muss. Kostengründe ziehen kaum, denn die drei oder vier Mauerreihen würden ja kaum mehr Geld kosten. Also, wenn du einen solchen halben Stock haben willst, musst du doch selbst wissen, warum?
So ein Vorhaben muss im Gesamtsystem des Bauplanes Sinn machen. Ein Architekt wird dich entsprechend beraten können, wie das Bauelement notwendig gemacht werden kann. Ebenso ist es von Vorteil, wenn der Nachbar nichts dagegen hat. Mit dem solltest du dich absprechen.