Matthias Lehmann
Wie wird die Baugrenze für ein Grundstück festgelegt? Kann man über bestimmte Sonderanträge die entsprechende Grenze vergrößern lassen?
Antworten (3)
Die Baugrenzen, bzw, Abstandsflächen werden in den Landesbauordnungen festgelegt, im Einzelfall in Bebauungsplänen gesondert geregelt. Sinn und Zweck ist es, ausreichenden Brandschutz sowie ausreichende Belichtung zu gewährleisten. Eine allgemeingültige Antwort ist nicht möglich, da Situationsabhängig. Daher würde ich beim zuständigen Bauamt nachfragen.
In dem sogenannten Bebauungsplan sind die Baugrenzen für ein Grundstück festgelegt. Generell dürfen die drei Meter zum Nachbargrundstück nicht bebaut werden. Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel wie beispielsweise beim Anbau von Garagen. Sonderanträge werden in Ausnamefällen vom Bauamt genehmigt, benötigen aber auch das Einverständnis des Grundstücksnachbarn.