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du bist nicht zwangsläufig vormund der kinder. du übernimmst die versorgung der kinder (und wirst dafür bezahlt), hast rechte, was die medizinische versorgung, aufenthaltsbestimmungsrecht usw. angeht, aber das amt hat die vormundschaft für die pflegekinder.
Hallo, die vollständige Vormundschaft hat in der Regel das Jugendamt. Es gibt jedoch die Möglichkeit einer eingeschränkten Vormundschaft, die Du übernehmen kannst. Die kann zum Beispiel in Bezug auf gesundheitliche Fragen freigegeben werden. Du hättest damit also immer die Möglichkeit schnelle und notwendige Entscheidungen, z.B. einer Behandlung zuzustimmen, treffen zu dürfen.
Nein, in der Regel bleiben erstmal die leiblichen Eltern sorgeberechtigt. Das Sorgerecht kann jedoch unter bestimmten Umständen entzogen werden, um es an einen Vormund zu übertragen. Trotzdem haben Pflegeeltern die Befugnis, über die alltäglichen Angelegenheiten des Kindes zu entscheiden.