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Es kommt drauf an, welche Kündigungsfrist im Vertrag verankert ist, ob noch Anspruch auf Resturlaub besteht usw. In der Regel kündigt man auch immer zum 15. oder 31. eines Monats (eben wegen der Kündigungsfrist). Also, mal den Arbeitsvertrag raussuchen und dort das Kleingedruckte lesen.
Normalerweise wirst Du gar nicht zum 17. August kündigen können, sofern Du Dich nicht noch in der Probezeit befindest.
Die Details dazu findest Du aber sicherlich in Deinem Arbeitsvertrag.
Wenn dort eine 'gesetzliche' Kündigungsfrist angegeben ist, dann gilt als Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende.
Während der Probezeit allerdings gilt zwei Wochen zum Kalendertag.
Die Details dazu findest Du aber sicherlich in Deinem Arbeitsvertrag.
Wenn dort eine 'gesetzliche' Kündigungsfrist angegeben ist, dann gilt als Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. bzw. Monatsende.
Während der Probezeit allerdings gilt zwei Wochen zum Kalendertag.