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Rechte? Keine. Möglichkeiten? Ja. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage, der tarifliche dagegen 25 bis 30 Tage. Alles was darüber hinausgeht, ist als freiwillige Leistung des Arbeitgebers anzusehen.
Wer innerhalb eines normalen Jobs die Wohnung wechselt, hat keinen Anspruch auf einen Sonderurlaub zum Umzug. Man muss die normalen Urlaubstage hierfür nehmen. Wer aber im Rahmen des Jobs versetzt wird und dafür eine neue Wohnung braucht, kann Sonderurlaub beantragen.
als meine Damals-noch-nicht-Frau zu mir zog, bekam sie ZWEI Tage Sonderurlaub, weil sie die Stadt bzw den Kreis wechselte. Wenn wir in der gleichen Stadt gewohnt hätten, hätte sie nur einen Tag bekommen.
bezahlten urlaub für einen umzug gibt es laut gesetz nur dann, wenn der umzug aus betrieblichen gründen notwendig ist, weil man z. b. versetzt wird. anders sieht es aus, wenn es tarifliche vereinbarungen oder betriebsvereinbarungen gibt. dort können sonderreglungen festgelegt sein. ansonsten hilft nur, den chef zu fragen ...
Prinzipiell garantiert das Gesetzbuch keinen Anspruch auf einen Urlaub für einen Umzug. Einzig und allein wenn der Umzug vom Betrieb selbst gewünscht wird, greift der § 616 BGB auch für einen Umzug. Geeigneter bei Umzugsabsichten ist es sicher, den Arbeitsvertrag sowie die Tarifvereinbarung oder die Betriebsvereinbarung zu Rate zu ziehen.