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Wenn man am Sonntag arbeiten muss, hat man doch automatisch einen Anspruch auf Sonntagszuschlag, oder gilt das nur für Tarifverträge?
Antworten (3)
Leider bekommt niemand automatisch einen Zuschlag, wenn er sonntags arbeitet. Das muss entweder im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein oder im entsprechenden Tarifvertrag. Ein gesetzlicher Anspruch besteht eigentlich nur auf Nachtzuschlag. Sonntag- und Feiertagsarbeit muss mit einem anderen freien Tag abgegolten werden.
Vom Gesetz aus bekommt man leider keinen Zuschlag, wenn man an Sonntagen arbeitet. Das müsste vielmehr im Tarif- oder Arbeitsvertrag niedergeschrieben sein. Daraus ergibt sich dann auch die Höhe der Zahlung. Bei den meisten Betrieben ist es allerdings so, dass besonderer Aufwand auch honoriert wird.
Nein, Sonntags und auch Nachts werden nur dann Zuschläge gezahlt, wenn man das (selbst oder in Vertretung durch eine Gewerkschaft) mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat. Was nicht im Vertrag steht ist auch nicht verpflichtend. Aber Sonntags arbeit ist auch nicht verpflichtend, es sei denn, das steht im Vertrag.