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Wenn man am Sonntag arbeiten muss, hat man doch automatisch einen Anspruch auf Sonntagszuschlag, oder gilt das nur für Tarifverträge?

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Antworten (3)
Alpen_Heidi1956
Leider bekommt niemand automatisch einen Zuschlag, wenn er sonntags arbeitet. Das muss entweder im Arbeitsvertrag festgeschrieben sein oder im entsprechenden Tarifvertrag. Ein gesetzlicher Anspruch besteht eigentlich nur auf Nachtzuschlag. Sonntag- und Feiertagsarbeit muss mit einem anderen freien Tag abgegolten werden.
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missyberg
Vom Gesetz aus bekommt man leider keinen Zuschlag, wenn man an Sonntagen arbeitet. Das müsste vielmehr im Tarif- oder Arbeitsvertrag niedergeschrieben sein. Daraus ergibt sich dann auch die Höhe der Zahlung. Bei den meisten Betrieben ist es allerdings so, dass besonderer Aufwand auch honoriert wird.
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LinusseEx
Nein, Sonntags und auch Nachts werden nur dann Zuschläge gezahlt, wenn man das (selbst oder in Vertretung durch eine Gewerkschaft) mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat. Was nicht im Vertrag steht ist auch nicht verpflichtend. Aber Sonntags arbeit ist auch nicht verpflichtend, es sei denn, das steht im Vertrag.
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