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Gast

Wer gilt als Absender bei Annahmeverweigerung eines Pakets?

Ich habe bei Firma Bose einen Lautsprecher bestellt, der jedoch nur über Bluetooth einsetzbar ist. Musste ihn daher zurücksenden. Bose arbeitet jedoch nur mit UPS zusammen. UPS in Warstein Belecke war jedoch technisch nicht in der Lage zur Retoure. Weil wir in Urlaub fahren wollten, habe ich kurzentschlossen das Paket mit DHL zurückgeschickt. Bose hat dann die Annahme verweigert und an mich zurückgehen lassen. Laut Sendungsnachweis ist es auch hier abgeliefert worden. Aber nach dem 3-wöchigen Urlaub war da kein Paket. Jetzt sagt DHL, dass Bose der Absender ist und einen Nachforschungsauftrag stellen muss. Und Bose sagt, dass ich den stellen muss, da ich der ursprüngliche Absender sei.... Kann ich aber nicht, weil bei der Angabe der Postleitzahl des Absenders in Verbindung mit der Sendungsnummer Fehlermeldungen kommen. Es geht immerhin um 250 Euro. Hat jemand einen Rat?
Frage beantworten Frage Nummer 3000284602 Frage melden

Antworten (3)
ingSND
Was willst Du denn da nachforschen? Laut Sendungsnachweis ist das Paket bei Dir angekommen!!!
Da ihr ganz offensichtlich nicht da wart, hat es einer eurer Nachbarn wohl angenommen. Also auf, auf zur Klingeltour.
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ingSND
Ansonsten gilt: Du bist Absender, danach hat es niemand anderes als die Post in der Hand gehabt. Für mich ist ganz eindeutig, dass Du nachforschen musst.
Und wenn per Internet Fehler auftauchen, dann muss man das ggf konventionell machen: Telefon, Brief, etc
Da Du das Ganze nachweislich DHL übergeben hast, kannst Du von denen auch Ersatz verlangen, falls sie die Ablieferung nicht nachweisen können.
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rayer
Ich weiß überhaupt nicht, wer da etwas nachforschen soll, die Lieferung ist angekommen. Der Absender "DU" hat seine Sendung verfolgt zum Empfänger und wieder zurück zu "DIR" als Absender.
Der Verbleib der Sendung hast Du schon erforscht.
"DU", kannst noch den Empfangsnachweis anfordern bei DHL. Irgendjemand hat ja das Teil entgegengenommen oder es wurde in den Briefkasten geworfen.
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