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THEDetlefMAN2

Wer haftet für Unfälle, die mit einem Werkstattersatzwagen stattfinden? Muss in jedem Fall die Versicherung des Halters ran?

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Antworten (2)
Yasggle01
Das regelt das BGB in §823 zum Thema Schadensersatz. Haftbar ist der Nutzer des Werkstattersatzwagens, wenn er in irgendeiner Form rechtlich Schuld an dem Unfall hat.
Wenn er nicht der Unfallverursacher ist, haftet der der es ist. Und zwar dem Eigentümer des Werkstattersatzwagens gegenüber. Wenn aber bei Übergabe des Werkstattersatzwagens gleichzeitig eine separate Vollkaskoversicherung mit dem Nutzer abgeschlossen wurde, wie zum Beispiel bei Mietwagen üblich, befindet man sich als Nutzer des Wagens im falle eines Unfalls auf der sicheren Seite.
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Fred Stein
Wenn man einen Werkstattersatzwagen übernimmt, muss man in der Regel einen Mietvertrag unterzeichnen und wird über die Selbstbeteiligung in Kenntnis gesetzt, die man zu zahlen hat für den Fall, dass man schuldhaft den Wagen beschädigt bzw. in einen Unfall verwickelt wird.
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