Antworten (4)
Was verstehst Du denn bitte unter "die Arbeitnehmerrechte"??
Ist das etwas Universelles, Allgemeingültiges?
Ist das etwas Universelles, Allgemeingültiges?
Eine der frühen schriftlichen Fixierungen in Deutschland ist das Stinnes-Legien-Abkommen, das 1918 zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern ausgehandelt wurde. Einzelne Gesetze, z.B. das Verbot der Kinderarbeit, wurden aber auch schon wesentlich früher formuliert.
Soweit ich weiß stellt das BGB die Basis für das Arbeitsgesetz dar und somit sind Teile dessen darin erstmals festgeschrieben worden. Dieses wurde zwischen 1881 und 1900 geschrieben und entwickelt, wurde am 1.Januar 1900 wirksam und seitdem immer wieder angepasst.