Margarit
wer kann mir sagen was ein Arbeitgeber davon hat, wenn er alle seine neuen Mitarbeiter erst mal auf Lohnsteuerklasse 6 anmeldet und darauf wartet bis sich der Mitarbeiter meldet um die falsche Meldung korrigieren zu lassen?
Antworten (3)
Was der Arbeitgeber davon hat?
Jedenfalls keinen Vorteil.
Der Arbeitgeber ist nach §39c Einkommensteuergesetz gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerklasse 6 für die Berechnung des Steuerabzugs zugrunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Es handelt sich in dem Sinne nicht um eine "falsche Meldung".
Legt der Arbeitnehmer später doch noch eine Lohnsteuerkarte vor, muss der Arbeitgeber die Stammdaten des Arbeitnehmers wieder ändern.
Der Arbeitgeber hat also nichts als Ärger und Arbeit, weil der Arbeitnehmer eine Schlafmütze ist.
Jedenfalls keinen Vorteil.
Der Arbeitgeber ist nach §39c Einkommensteuergesetz gesetzlich verpflichtet, die Lohnsteuerklasse 6 für die Berechnung des Steuerabzugs zugrunde zu legen, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt. Es handelt sich in dem Sinne nicht um eine "falsche Meldung".
Legt der Arbeitnehmer später doch noch eine Lohnsteuerkarte vor, muss der Arbeitgeber die Stammdaten des Arbeitnehmers wieder ändern.
Der Arbeitgeber hat also nichts als Ärger und Arbeit, weil der Arbeitnehmer eine Schlafmütze ist.