Jonama
Wer muss die Kosten bei einer Mandatsniederlegung übernehmen? Ich steig da irgendwie nicht durch!
Antworten (4)
Wenn der Rechtsanwalt aus nachvollziehbaren Gründen, wie zum Beispiel wegen Interessenskollission, sein Mandat niederlegt, so muss der Mandant die bis zum Tag der Mandatsniederlegung entstandenen Kosten voll und ganz übernehmen. Hat der Anwalt allerdings grobe Fehler gemacht und es wurde daher das Mandat niedergelegt, so müsste man über einen weiteren Anwalt klären lassen, zu wieviel Prozent dem Erstanwalt sein Honorar zusteht.
Wer die Kosten bei einer Mandatsniederlegung tragen muss, erfährt man am besten, bei Gericht, bei eine Rechtspfleger. Ein Rechtsanwalt kann jedoch auch genaue Auskunft darüber geben. Die Auskünfte im Internet, sind immer etwas Verwirrend. Man sollte sich immer an eine Rechtsstelle wenden.
Wer die Kosten bei einer Mandatsniederlegung tragen muss, erfährt man am besten, bei Gericht, bei eine Rechtspfleger. Ein Rechtsanwalt kann jedoch auch genaue Auskunft darüber geben. Die Auskünfte im Internet, sind immer etwas Verwirrend. Man sollte sich immer an eine Rechtsstelle wenden.
Die Kosten, die bis zu dem Tage der Mandatsniederlegung entstanden sind, sind von dem Mandanten übernommen zu werden. Nur wenn man dem Anwalt etwas vorwerfen kann, kann man versuchen über die Anwaltshaftung aus der Verpflichtung genommen zu werden. Da aber der Anwalt das Mandat niedergelegt hat (z. B. aus Interessenskollission) bzw. ein zu begründender Fall dazu vorlag, hat der Mandant die Kosten zu tragen.