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Mathias Becker

Wer zahlt für die Wohnungsrenovierung in der Wohnung in der ich zur Zeit lebe? Diese ist nämlich stark renovierungsbedürftig.

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Antworten (7)
Alex64
So lange es sich um "Schönheitsreparaturen" handelt Du natürlich.
Schau doch mal in deinen Mietvertrag.
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Ingenius
Der Vermieter kann (!) größere Renovierungsarbeiten übernehmen. Allerdings steigt dann der Wohnwert, was ihn zu einer Mieterhöhung berechtigt. Also zahlst letztendlich ebenfalls du. Ist ja auch logisch, denn der Vermieter will mit seiner Wohnung Geld verdienen, nicht draufzahlen.
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mantrid
Unter Renovierung versteht man üblicherweise "kosmetische" Maßnahmen, also tapezieren, malen,, neue Bodenbeläge usw., was üblicherweise zu Lasten des Mieters geht. Ausnahme die Bodenbeläge, wenn diese mit vermietet sind.
Modernisierungen (neue Fenster, neues Bad, neue Türen, Isolierung usw.) sind Sache des Vermieters. Steigern diese Modernisierungen den Nutzwert der Wohnung (besser isolierte Fenster senken die Heizkosten) darf der Vermieter dieses im gewissen Rahmen auf eine Mieterhöhnung umlegen. Unterlassene Modernisierungen, z.B. undichte Fenster, stellen einen Mangel dar, der u.U. zur Mietkürzung berechtigt. Für einen Mieter kann es Sinn machen, in einen Mieterverein einzutreten. Der kostet wenig und kann mit guten Rat zur Seite stehen.
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HerrSommerWinter
Es kommt immer ganz darauf an, wie die Renovierungsarbeiten in deinem Mietvertrag vereinbart wurden. Wenn du in diesem Zustand eingezogen bist und nichts schriftlich fixiert wurde, dann wirst leider du dafür zuständig sein und selbst durchführen müssen.
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Lisier-Tiny1
Wenn in Deinem Mietvertarg nichts anderes geregelt ist, dann trägst Du die Kosten für die Renovierung selbst. Meist steht aber der Passus mit drin, dass für diese Arbeiten der Mieter zuständig ist und auch die Kosten tragen muss. Gehört mit zu den Pflichten des Mieters.
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Maximumoverdrive
KOmmt auf die Art der Renovierung an. Schönheitsreparaturen musst du selbst machen, und darfst natürlich auch nach deinem eigenen Geschmack wählen. Sind Dinge kaputt dann ist der Vermieter zuständig. In Altbauwohnungen kann das schonmal vermischt sein. Daher frage vielleicht mal nach einer Teilung der Kosten.
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