WG Nebenkostenabrechnung
Mein Sohn hat bis Ende Dezember 2012 in einer WG gewohnt. Der Untermietvertrag läuft noch bis Ende März 2013. Im Untermietvertrag ist bzgl. Nebenkosten nichts näher geregelt. Meine Frage: Muss Sie die verbrauchsabhänigen Nebenkosten wie Strom, Wasser etc. auch für die Monate Januar, Februar und März bezahlen? Gibt es hierzu vielleicht auch ein § der diese Art von Fälle regelt?
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