Henrick Braun
Wie bemisst sich eigentlich die Höhe der Grundsicherungsrente? Und steht die jedem zu?
Antworten (3)
Die Grundsicherungsrente entspricht im höchsten Fall der Höhe der Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II). Einziger Ausnahmefall ist, wenn ein Heimaufenthalt finanziert werden muss. In diesem Fall kann die Grundsicherung erhöht werden. Die Grundsicherungsrente steht nur den "Bedürftigen" zu, die diese auch nachweisen müssen. Zu aller Anfang wird aber geprüft, ob die nächsten Verwandten nicht generell unterhaltspflichtig wären. Dann kann es zwar sein, dass die Grundsicherung zugesprochen wird, aber diese bei den Anverwandten beigetrieben wird.
Bei der Bestimmung der Grundsicherungsrente spielen verschiedene Kriterien eine Rolle. So beispielsweise die Tatsache