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Komplizierte Sache, deren Beantwortung hier völlig den Rahmen sprengen würde. Die Überlassung eines Firmenwagens stellt für den Mitarbeiter zunächst einmal einen geldwerten Vorteil dar (faktisch eine Gehaltserhöhung und ist auch so zu versteuern). Weiter muss ein Fahrtenbuch geführt werden, da alle dienstlichen und privaten Fahrten nachgewiesen werden müssen, andernfalls kommen hier (ziemlich unfaire) Pausch-Sätze zur Anwendung. Doch es gibt noch weitere Fallstricke. Wer kein Geld verschenken will, sollte unbedingt einen Steuerberater zu Rate ziehen.
Na den musst du bei deiner Steuerklärung unter Werbungskosten angeben. Das ist ja ein Arbeitsgerät oder wie sich das nennt. Aber ich glaub, du kannst über mehrere Jahre Prozente vom Kaufpreis absetzen und wenn du ihn finanziert hast, kannst du sogar die Kreditzinsen absetzen.
Ich vermute, du bist selbstständig. Wenn du den Wagen zu weniger als 50% geschäftlich nutzt, kannst du pro km 0,30 Euro an Kosten ansetzen. Bei Nutzung zu mehr als 50% geschäftlich kannst du alle Kosten ansetzen, inkl. Abschreibungen und Finanzierungszinsen, musst aber dann Fahrtenbuch führen und am Jahresende den privaten Anteil als Sachbezug zzgl. jeweiliger MwSt. buchen.
Für den Firmenwagen wird Dir von Deiner Firma der steuerwerte Vorteil abgezogen.
Im Gegenzug kannst Du in der Steuererklärung ganz normal die täglichen Fahrten zum Büro angeben.
Fertig.
Im Gegenzug kannst Du in der Steuererklärung ganz normal die täglichen Fahrten zum Büro angeben.
Fertig.
Du musst entweder permanent Fahrtenbuch führen oder nur die ersten drei Monate - damit kannst du dann nachweisen, dass du den Wagen zu über 40% beruflich nutzt. Dann musst du noch den geldwerten Vorteil versteuern, den Rest kannst du dann steuerlich geltend machen.
Wenn du selbständig bist, nimm die einen Steuerberater. Wenn nicht, kannst du den nicht absetzen, im Gegenteil, du musst noch den Geldwerten Vorteil versteuern wenn du ihn privat benutzen darfst.