Wie hoch darf die Einigungsgebühr von einer Ratenvereinbarung eines Inkassounternehmen sein
Hauptforderung sind 99,90€
Inkassokosten 70,20€
Einigungsgebühr 75,80€
Mir kommt die Einigungsgebühr sehr hoch vor. Ich habe mal gelesen dass sie 20% der Hauptforderung wäre. Ist das richtig ?
Inkassokosten 70,20€
Einigungsgebühr 75,80€
Mir kommt die Einigungsgebühr sehr hoch vor. Ich habe mal gelesen dass sie 20% der Hauptforderung wäre. Ist das richtig ?
Antworten (2)
Die Höhe der Einigungsgebühr ist korrekt. Die 70,20 Euro setzen sich zusammen aus der 1,3 Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale. Die Einigungsgebühr ist eine 1,5 Gebühr zzgl. Auslagen. Die Höhe der Gebühren berechnet sich idR nach dem Streitwert (99,90 Euro), die Ratenzahlungsgebühr - sofern ausschließlich Einigung über die Ratenzahlung getroffen und nichts weiteres ausgehandelt wurde - wird dann nach 20% vom Streitwert berechnet. Das macht bei dir keinen Unterschied weil das RVG nach Wertstufen aufgebaut ist und du trotz nur 20% von der HF keine andere Wertstufe erreichst.
Frag mal, ob du die Forderung in max 3 Raten zahlen kannst, das sollte kostenfrei möglich sein.
Frag mal, ob du die Forderung in max 3 Raten zahlen kannst, das sollte kostenfrei möglich sein.