Antworten (5)
spätestens sobald die zahlung überfällig ist. manche unternehmen lassen ihr geld aber inzwischen auch grundsätzlich von inkasso-unternehmen eintreiben. da könnte die ursprüngliche rechnung wohl auch als zahlungsaufforderung gesehen werden. aber ich gehe mal davon aus, dass sie mahnungen meinen.
es darf übrigens schon seit vielen jahren die erste mahnung bereits mahngebühren enthalten.
es darf übrigens schon seit vielen jahren die erste mahnung bereits mahngebühren enthalten.
So weit ich weiß, ist es in den meisten Fällen so, dass bei der dritten Mahnung mit einem Inkassounternehmen gedroht wird.
Wenn aber auf der Rechnung so was steht wie zahlbar bis und du bei Fälligkeit nicht reagierst, könnte auch sofort ein Inkassounternehmen tätig werden.
Wenn aber auf der Rechnung so was steht wie zahlbar bis und du bei Fälligkeit nicht reagierst, könnte auch sofort ein Inkassounternehmen tätig werden.
Die darf dann erfolgen, wenn du nach der gesetzlich vorgeschriebenen Anzahl von Mahnungen immer noch nicht gezahlt hast. Dann kann das Unternehmen ein Inkassounternehmen einschalten, das dann die Schuldensache übernimmt. Es gibt aber auch unseriöse Inkassounternehmen, da sollte man immer aufpassen und nicht gleich zahlen.
Die kann erfolgen, sobald Du in Verzug gerätst - und das ist dann der Fall, wenn a) entweder 30 Tage seit Erhalt der Rechnung vergangen sind oder b) Du innerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungsfrist die Forderungssume nicht beglichen hast. In diesen beiden Fällen muss also keineswegs erst eine Mahnung durch den Gläubiger erfolgen, bevor ein Inkassobüro tätig wird.