Einigungsgebühr Rechtsanwalt
Ich habe eine Warenlieferung, hier Impfung im Februar 2019 bekommen, welche außerhalb der Arztpraxis in Rechnung gestellt wurde, Warenwert EUR 50,72. Nachdem ich die Rechnung meiner Krankenkasse eingereicht habe war ich der Annahme, dass die Rechnung erledigt sei.
Nun erhielt ich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, welche mich zunächst erschrocken hat, nach Prüfung jedoch in Ordnung scheint. Die Krankenkasse hat die Erstattung an mich gezahlt, nicht an die Apotheke.
Ich zahlte die nunmehr fällige Rechnung inkl. Rechtsanwaltsgebühren in 2 Zahlungen zum 06.02. und 06.03. Total 134,52 EUR
Heute erhalte ich die Info über eine angeblich geschlossene Einigungsgebühr in Höhe von EUR 90 und dem freundlichen Hinweis, dass diese innerhalb von 10 Tagen zusätzlich zu zahlen ist, sonst würde man diese einklagen.
Frage: ist das zulässig, eine Einigungsgebühr einseitig also ohne Zustimmung auszusprechen?
Nun erhielt ich ein Schreiben eines Rechtsanwaltes, welche mich zunächst erschrocken hat, nach Prüfung jedoch in Ordnung scheint. Die Krankenkasse hat die Erstattung an mich gezahlt, nicht an die Apotheke.
Ich zahlte die nunmehr fällige Rechnung inkl. Rechtsanwaltsgebühren in 2 Zahlungen zum 06.02. und 06.03. Total 134,52 EUR
Heute erhalte ich die Info über eine angeblich geschlossene Einigungsgebühr in Höhe von EUR 90 und dem freundlichen Hinweis, dass diese innerhalb von 10 Tagen zusätzlich zu zahlen ist, sonst würde man diese einklagen.
Frage: ist das zulässig, eine Einigungsgebühr einseitig also ohne Zustimmung auszusprechen?
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