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Im europäischen Ausland,sind die Lenk und Ruhezeiten geregelt durch die Verordnung(Europäische Gemeinschaft)561/2006.Daher müssen sich alle Mitgliedsländer in Europa dieser Verordnung unterwerfen und es gelten bis auf wenigste Ausnahmen und Sonderregelungen für Gefahrguttransporte und ähnlichem,die gleichen Gesetze und Verordnungen wie in Deutschland.daher ist es nicht von Nöten sich gesonderte Regeln zu merken bzw. einzustudieren.
In der Europäischen Gemeinschaft gelten die selben EG-Verordnungen für Lenkzeiten bei LKWs. Die Lenkzeit am Tag, darf maximal neun Stunden betragen. Eine Sonderantrag kann man für zwei Wochentage bewilligen lassen, in der die Lenkzeit auf 10 Stunden aufgestockt werden kann. Der Fahrer eines LKWs kann bis zu 4,5 Stunden ohne Fahrpause fahren.