Antworten (3)
Zum Nutzen einer Waffe ist auf jeden Fall der Erwerb eines Waffenscheines
erforderlich.
Zum Erhalt des Waffenscheines müssen praktische Schießübungen erfolgen,
der Umgang mit der Waffe ist zu erlernen sowie gesetzliche Kenntnisse
zum Waffenbesitz und rechtliche Kenntnisse zu erwerben.
Auch muß ein polizeiliches Führungszeugnis ohne die Eintragung von Straftaten vorgelegt werden können.
erforderlich.
Zum Erhalt des Waffenscheines müssen praktische Schießübungen erfolgen,
der Umgang mit der Waffe ist zu erlernen sowie gesetzliche Kenntnisse
zum Waffenbesitz und rechtliche Kenntnisse zu erwerben.
Auch muß ein polizeiliches Führungszeugnis ohne die Eintragung von Straftaten vorgelegt werden können.
Auch im Sicherheitsgewerbe muss ein Waffenschein gemacht werden und die Waffe darf nicht ohne Waffenbesitzkarte dem Mitarbeiter ausgehändigt werden. Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe müssen umfangreiche Schulungen absolvieren, bevor sie überhaupt unter Umständen zum Führen einer Waffe befähigt sind.
Die Sicherheitskräfte brauchen eine,Waffensachlundeprüfung die sie vorweisen müssen.
Erst damit sind sie berechtigt Waffen zu führen.
Erforderlich wird das, wenn sie einen Bewachungsauftrag in einer Militärischen Einrichtung haben.
Damit hat er die Chance , auf den Erwerb einer Waffenbesitzkarte.
Wenn er die besitzt kann er diese,auf den Waffenschein der Firma eintragen lassen.
Erst damit sind sie berechtigt Waffen zu führen.
Erforderlich wird das, wenn sie einen Bewachungsauftrag in einer Militärischen Einrichtung haben.
Damit hat er die Chance , auf den Erwerb einer Waffenbesitzkarte.
Wenn er die besitzt kann er diese,auf den Waffenschein der Firma eintragen lassen.