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Auf einem Verkehrsübungsplatz ist der Fahrzeugführer "doppelt" versichert. Anders, als im öffentlichen Straßenverkehr herrscht bei der Nutzung des Übungsplatzes eine Art "Tagesversicherung", die somit für jeweilige Schäden haftet. Auf Seiten des Geschädig
Auch auf einem Fahrübungsplatz müssen die Fahrzeuge, wie im normalen Strassenverkehr, mindestens eine Haftpflichtversicherung aufweisen. Es gelten die gleichen Regeln für die Haftung, wie im Strassenverkehr. Ebenfalls gilt, dass auf einem Fahrübungsplatz
Ist die Frage wie der Unfall passiert. Wenn ein privates Auto mit einem anderen zusammenstößt haftet die Versicherung beider Parteien und die Betreiber sind aus der Sache da sie nur den Platz stellen. Anders ist es allerdings wenn sie mit ihrem privaten A