Dereonard_jMan
Wie ist die medizinische Versorgung in Deutschland geregelt falls man keine Krankenversicherung hat?
Antworten (7)
Im Grunde gar nicht, denn es ist in Deutschland Pflicht, dass jeder Bundesbürger krankenversichert ist. Im Notfall wird es aber Lösungen der Barzahlung oder der Sozialhilfe geben. Ein großer Aufwand ist es in jedem Fall, denn man muss die fehlende Versicherung erst mal begründen und Formulare ausfüllen usw.
Das ist wie in Amerika, wenn Du dort keine Kreditkarte hast, und in ein Krankenhaus gebracht wirst. Statt Operationssaal kommst Du dort in das Sterbe-Zimmer zur weiteren Versorgung. :=)
Barzahlung, Ratenzahlung, Sozialamt. Behandelt wirst du auf jeden Fall, zumindest in der Notaufnahme bzw. bei akuten Notfällen (Hippokratischer Eid). Diagnose Bänderdehnung inkl. Röntgen und Voltarenverband kostet bspw. Sonntag nachts um 3 Uhr in einem kleinen Krankenhaus etwa 140€. Kleinere Behandlungen (Ansehen-Rat geben) gibts auch umsonst. Vielleicht nicht immer, aber hab ich schon so erlebt. Schwierig wirds halt bei Krebs o.A. Aber es herrschen audrücklich keine "amerikanischen Verhältnisse", die es so klischeehaft aber eigentlich auch in den USA nicht gibt.
@behrjoe: Selten so einen Schwachsinn gehoert! Sterbezimmer?
Ich lebe seit zwei Jahrzehnten in den USA. Jedem wird geholfen! Wenn Sie sich schon nicht auskennen, sollten Sie wenigstens Ihren Mund halten.
Ich lebe seit zwei Jahrzehnten in den USA. Jedem wird geholfen! Wenn Sie sich schon nicht auskennen, sollten Sie wenigstens Ihren Mund halten.
In der Gesundheitsreform 2007 ist beschlossen worden, dass niemand ohne Krankenversicherung sein kann.
1. So ist die gesetzliche KV verpflichtet, auf Antrag jeden aufzunehmen, auch wenn man zu einem eher für die GKV "unattraktiven" Beitragszahler gehört.
2. Die GKV darf / muss niemanden aufnehmen, der bei der Privaten Krankenversicherung Mitglied war / ist. Vor der Reform waren eben diese Privatversicherten am gefährdetsten, ohne Versicherung zu verbleiben. Beispielsweise Selbstständige, die durch Ruin keine Beiträge mehr zahlen konnten und aus dem System herausfielen.
Nun darf die PKV niemanden mehr "rausschmeißen". So mussten alle PKVen einen sog. Basistarif einführen, der den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen darf. In diesen Basistarif gelangen z.B. eben die oben beschriebene "gefährdete Gruppe". Kann man auch den Basistarif nicht zahlen, übernimmt ihn die Sozialhilfe / Arbeitslosenversicherung.
1. So ist die gesetzliche KV verpflichtet, auf Antrag jeden aufzunehmen, auch wenn man zu einem eher für die GKV "unattraktiven" Beitragszahler gehört.
2. Die GKV darf / muss niemanden aufnehmen, der bei der Privaten Krankenversicherung Mitglied war / ist. Vor der Reform waren eben diese Privatversicherten am gefährdetsten, ohne Versicherung zu verbleiben. Beispielsweise Selbstständige, die durch Ruin keine Beiträge mehr zahlen konnten und aus dem System herausfielen.
Nun darf die PKV niemanden mehr "rausschmeißen". So mussten alle PKVen einen sog. Basistarif einführen, der den Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen darf. In diesen Basistarif gelangen z.B. eben die oben beschriebene "gefährdete Gruppe". Kann man auch den Basistarif nicht zahlen, übernimmt ihn die Sozialhilfe / Arbeitslosenversicherung.
Im Notfall wird man selbstverständlich behandelt. Danach geht es um die Kostenerstattung. Gilt man aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse als "hilfebedürftig", übernimmt die Sozialhilfe. Die Leistung wird in der Höhe übernommen, wie sie die GKV vergütet hätte, also nicht unbedingt in voller Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten. Sonst wären die unversicherten Leute für Ärzte / Krankenhäuser deutlich attraktivere Patienten als Versicherte...
Falls die Kosten höher liegen, als von der Sozialhilfe erstattet, bleibt das Krankenhaus darauf sitzen.
Wer nichts hat, dem kann nichts genommen werden...
Und es kann von einem nicht verlangt werden, ein Darlehen aufzunehmen.
LG
Falls die Kosten höher liegen, als von der Sozialhilfe erstattet, bleibt das Krankenhaus darauf sitzen.
Wer nichts hat, dem kann nichts genommen werden...
Und es kann von einem nicht verlangt werden, ein Darlehen aufzunehmen.
LG
Hab vergessen zu erwähnen:
Übernimmt man selbst die Kostenerstattung, ist diese natürlich in voller Höhe zu entrichten. Dann ist man quasi Privatpatient.
LG
Übernimmt man selbst die Kostenerstattung, ist diese natürlich in voller Höhe zu entrichten. Dann ist man quasi Privatpatient.
LG