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elfigy

Wie kann ein Arbeitnehmer kurz nach Arbeitsaufnahme feststellen, ob der neue Arbeitgeber ihn angemeldet hat.

Er hat keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Er sollte eine Woche zur Probe arbeiten, der Chef war zufrieden und hat ihn weiter beschäftigt. Den Job hat die Arge vermittelt. Der Arbeitnehmer hat sich bei der ARGE abgemeldet, sein Hartz für September zurückgezahlt und arbeitet seit zwei Wochen auf einer Baustelle. Seine Papiere hat er abgegeben. Der Chef ist wortkarg. Einer von der Sorte "das paßt schon". Ist da ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ? Der AN ist leider auch von der wortkargen und gutgläubigen Sorte. Ich stelle mir vor, er könnte bei seiner Krankenkasse nachfragen. Oder wo sonst noch?
Frage beantworten Frage Nummer 3000010858 Frage melden

Antworten (16)
machine
Krankenkasse ist erste Wahl, dort muss er als sozialversichertes Mitglied geführt werden. Des Weiteren bei dem zuständigen Finanzamt, auch da sollte er als steuerpflichtiger Arbeitnehmer bekannt sein.
MfG primusinterpares
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Gast
Ich weiss von Fällen, wo die Arge einen Bedürftigen nicht mal ordnungsgemäß bei der Krankenkasse gemeldet hat, obwohl akuter (Be)Handlungsbedarf bestand-
Nachfragen bei der zuständigen KK lohnt sich, dann ist das Problem schnell geklärt.
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elfigy
Celsete , wenn du hier nur stänkern willst, verbitte ich mir deine Einmischung. Du bist nur noch peinlich. Du fabulierst einfach das Blaue vom Himmel herunter, so als ob du die Frage nicht gelesen hast. Da steht doch, die Probezeit betrug eine Woche, der AG war mit dem AN zufrieden und hat ihn weiterbeschäftigt. Was ist das anderes als das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit fortzusetzen? So offensichtlich an der Frage vorbei einen Grund zum zoffen zu konstruieren ist für mich ein Indiz, daß es dir nur ums streiten geht.
Und dein letzter Satz ist nur eine inhaltslose Unverschämtheit. Der Tanzbär bist du, und du führst dich selbst vor. Deine Vorführung ist aber leider grottenschlecht und das Publikum pfeift dich nur noch aus. Zeit abzutreten.
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Gast
Elfigy, nach heutigem alltäglichem Usus ist eine Woche Probearbeit eine vom Arbeitsamt bzw Arge gesponserte Maßnahme, mit der ein Arbeitsloser wieder in Arbeit gebracht werden soll.
Erst nach der Woche Probearbeit kann ein Arbeitsvertrag zustande kommen, welcher völlig unabhängig von der Woche noch einmal bis zu einem halben Jahr Probezeit beinhalten kann.
Sprich: Die Woche überstanden heisst noch lange nicht, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen ist.
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elfigy
Es ist alles unzutreffend was du schreibst Celsete. Die Probewoche ist keine Arge Maßnahme und wird vom AG voll bezahlt und eine weitere Probezeit wurde nicht vereinbart. Wenn das so wäre, hätte ich es geschrieben. Du kannst dir die ganzen hypothetischen Möglichkeiten sparen. Was du für Usus hältst oder nicht, ist hier nicht relevant. Halte dich bitte an die Fakten.
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StechusKaktus
So ungern ich es auch tue, aber hier stimme ich Celsete zu. Eine Probearbeit bedeutet, dass der AN auf Kosten der ARGE beim AG arbeitet. Wenn er da bleiben darf, beginnt die eigentliche Vertragsgemäße Probezeit. Und erst wenn die vorbei ist, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.
Ansonsten meine ich auch, dass die Krankenkasse der Schlüssel zu allen Sozialversicherungen ist.
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elfigy
Du hast den Verlauf der Aufnahme der Tätigkeit richtig beschrieben ing. Der AG hatte eine Vollzeitstelle bei der Arge gemeldet. Der AN hat sich dort vorgestellt und es wurde ihm gesagt, er soll mal eine Woche arbeiten (der Chef arbeitet selbst auf der Baustelle mit) und wenn das paßt, kann er bleiben. Die Woche zur Probe war keine Maßnahme der Arge. Der AN bekommt die Arbeit ganz normal vom AG bezahlt. Der Chef war zufrieden und hat ihn ohne große Worte weiter beschäftigt. Das ist alles.
Wie das sonst so üblich ist oder nicht oder wie es woanders gemacht wird, spielt hier keine Rolle. Besonders kleine Betriebe handhaben das unbürokratisch, nach eigenem Gutdünken.
Es steht alles in meiner Frage. Was nicht drinsteht, hat auch nicht stattgefunden.
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elfigy
Es wird mir zwar langsam zu dumm Celsete, aber wenn du meine Frage nochmal liest, wirst du sehen, daß da auch nichts von Probezeit steht.
"Er sollte eine Woche zur Probe arbeiten"

Es ist mühsam und mir langts jetzt. Weitere Erklärungen mag ich nimmer abgeben.
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Gast
Elfigy, wenn er eine Woche Probezeit hatte, warum schreibst Du dann fälschlicherweise Probearbeit? War Dir nicht klar, dass seit Hartz IV da ein Unterschied besteht?
Wenn es so ist wie jetzt von Dir beschrieben, dann kann es selbstverständlich so sein, dass der Chef keine weitere Probezeit benötigt. Sowas geht natürlich auch. Dann beschäftigt man jemanden auf Handschlag unbefristet weiter, bis dass der Tod einen scheidet... ;-)
Ich bin der letzte, der etwas gegen solche unbürokratischen Verträge hätte.
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Gast
Grundsätzlich muss ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer bei Finanzamt und Sozialversicherungen anmelden.
Dazu hat er gewisse Fristen. Der Arbeitnehmer kann das feststellen, wenn er eine Lohnabrechnung in der Hand hat.
Wenn der Arbeitnehmer Zweifel hat, ob der Arbeitgeber die Sozialabgaben wirklich abgeführt hat, kann er nachfragen, z.B. bei der Krankernkasse oder beim Finanzamt.
Wenn da aber berechtigte Zweifel bestehen, dann sollte der Arbeitnehmer sich besser schnell einen neuen Job suchen.
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Cordelier
Bevor ihr euch noch weiter beschimpft siehe[http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Sozialversicherung/Anmeldung-und-Beitragspflicht/anmeldung-und-beitragspflicht_node.html]hier[/url]!!!
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Cordelier
Da ist was schief gelaufen, Mist , Mooment...
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Cordelier
Siehe hier hier
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Cordelier
Mist falscher Link so jetzt aber: ->;-))
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Gast
Eine Krankenkasse ist keine Behörde. Und auch bei einer Krankenkasse muss ein Arbeitgeber nicht im Voraus angemeldet werden. 6 Wochen rückwirkend reicht, auch wenn ein Troll hier etwas anderes vorgaukeln will.
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Lady SheEgo
@ elfigy : ich stolperte gerade über deinen Beitrag. Wenn ich deine Frage richtig verstehe, geht es dir wohl mehr darum, zu erfahren, ob der AN aktuell versichert ist? Wenn sich die Bestimmungen nicht geändert haben, ist er noch 4 Wochen (nach Ausscheiden) über das Amt versichert. In dieser Zeit sollte der neue AG es schaffen den AN anzumelden. In so kleinen Betrieben macht das auch schon mal der Steuerberater.

Was die Diskussion bezüglich Probezeit und Arbeit auf Probe sowie Arbeitsverhältnis angeht, da sollte das BGB doch eine klare Regelung zu haben. Schließlich ist es ja möglich Verträge per Handschlag abzuschließen - auch Mietverträge! Ob man sich damit besser steht? Nun, das möchte ich dahingestellt lassen. Denn im Ernstfall steht Aussage gegen Aussage. Wenn man nichts schriftliches in der Hand hat, kann man auch nicht auf etwas pochen, was mal gesagt wurde. Man kann es ja nicht beweisen. Und das Gericht hält sich dann ans BGB.

Was das Anmelden des AN vom AG angeht, so kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen, das man das unbedingt überprüfen sollte. Mir ist es passiert, das ich davon ausging, angemeldet zu sein und nach über 9 Monaten von der Krankenkasse erfuhr, das der AG mich weder angemeldet noch die entsprechenden Beiträge abgeführt hatte. Da kann ich nur raten, am Ball zu bleiben und das zu prüfen.

Spätestens am Jahresende bekommt man es ja schriftlich und das jedes Jahr.
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