Felix_of_the_dark10
Wie kann ich sicherstellen, dass ich Prozesskostenhilfe bekomme? Kriege ich die auch, wenn ich den Prozess verliere?
Antworten (4)
Möglichst wenig Geld verdienen. Ob Du den Prozess verlierst, weist Du erst kurz vor dem Ende. Ist also irrelevant.
Du kannst bei deinem hiesigen Amtsgericht einen Antrag stellen. Dort werden Dein Einkommen, Deine Miet- bzw. Wohnausgaben und sonstige Kosten geprüft. Wenn du unter einem bestimmten Regelsatz liegst, dann bekommst du die Hilfe, auch wenn du verlierst!
Diese Hilfe wird in der Regel nur dann bewilligt, wenn feststeht, dass der Prozess erfolgreich gewonnen wird. Alle Menschen, die Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfe beziehen, können diesen rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Dazu geht man zu einem Anwalt seiner Wahl, fragt nach ob dieser den Prozess übernimmt und dann wird alles Weitere veranlasst.
Prozeskostenhilfe (in Familiensachen: Verfahrenskostenhilfe) bekommt, wer
1. nach seinen perönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Verfahrens aufzubringen und
2. ein Verfahren führen will, welches Aussichten auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
Nachzulesen in den §§ 114 ff ZPO.
Zu 1. :Da kommt es auf das Einkommen bzw. evt. verhandenes Vermögen an.. Es gibt Rechner im Internet, mit denen man das durchrechnen kann.
Zu 2.: Um das zu prüfen muss eine entsprechender Klageentwurf mit dem Antrag bei Gericht eingereicht werden. Das Gericht schaut dann, was es von der Klage hält (bzw. von der Verteidigung, wenn man selbst verklagt wird).
Aber Achtung: Wird der Prozess verloren, können nur die eigenen (Anwalts-) Kosten über die Prozesskostenhilfe abgerechnet werden. Die Kosten der Gegenseite muss man trotz Prozesskostenhilfe zahlen.
1. nach seinen perönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage ist, die Kosten eines Verfahrens aufzubringen und
2. ein Verfahren führen will, welches Aussichten auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
Nachzulesen in den §§ 114 ff ZPO.
Zu 1. :Da kommt es auf das Einkommen bzw. evt. verhandenes Vermögen an.. Es gibt Rechner im Internet, mit denen man das durchrechnen kann.
Zu 2.: Um das zu prüfen muss eine entsprechender Klageentwurf mit dem Antrag bei Gericht eingereicht werden. Das Gericht schaut dann, was es von der Klage hält (bzw. von der Verteidigung, wenn man selbst verklagt wird).
Aber Achtung: Wird der Prozess verloren, können nur die eigenen (Anwalts-) Kosten über die Prozesskostenhilfe abgerechnet werden. Die Kosten der Gegenseite muss man trotz Prozesskostenhilfe zahlen.