Wie kann ich unser Haus und Grundstück schützen?
In unserem Wohnumfeld finden vermehrt Einbrüche statt, aber mein hinterer Nachbar(Trenngrundstück) weigerte sich meinen Vorschlag zum abschließen
meines Tores und zum anbringen einer Klingel zuzustimmen, so dass ich mir mein Recht einklagen wollte. Da im Land Brandenburg aber andere Gesetze existieren,.
wurde es mir gerichtlich untersagt mich zu schützen und mein Tor abzuschließen.
Roland Müller
Antworten (2)
Ich halte die Frage nach dem Betreten des Grundstücks für einen Nebenkriegsschauplatz. Entscheidend ist doch, ob es dir gelingt, dein Haus/deine Wohnung vor ungewünschten Eindringlingen zu schützen. Konzentriere deine Energie doch darauf, hier erwächst im Erstfall der größere Schaden als im Garten - und die Türen und Fenster stellen ggüber einem Gartentor ein entschieden größeres Hindernis dar, wenn sie entsprechend gesichert sind. Der beste Schutz ist übrigens eine gut funktionierende Nachbarschaft, in der man auf einander Acht gibt. Mit deinem Nachbarn an einem Strang zu ziehen, muss also keineswegs zwangsläufig in Form von Schlössern sein, sondern kann auch bedeuten, einander Bescheid zu geben, sobald man etwas Sonderbares bemerkt.
Dann wenden Sie sich bitte an eine Polizeidienststelle Ihrer Wahl, die werden Ihnen Ansprechpartner nennen können. Es gibt genügend Möglichkeiten, sein Haus einbruchsicherer zu machen. Vorab lohnt es sich, sich mal hier ein wenig schlau zu machen...