Ersteigerung Grundstück
2020 ein Gebot für ein Grundstück abgegeben und per Telefon Zuschlag bekommen. Ist ein Gebot rechtskräftig? Verkäufer reagiert nicht.
Antworten (6)
War das denn eine Versteigerung? Ohne irgendwelche Mitbieter? 2020 ein Gebot abgegeben und 2021 telefonisch den Zuschlag erhalten? Und dann reagiert der Verkäufer nicht? Richtig ist natürlich, dass ein Gebot nicht rechtskräftig ist. Es ist nur ein Angebot, danach kommt entweder ein rechtskräftiger Vertrag zustande oder nicht. Aber das allein hätte als Frage gereicht, das Beiwerk dagegen wirft schon Fragen auf, nämlich ob das alles koscher ist.
bei einer Versteigerung WILL der Verkäufer sehr oft eigentlich gar nicht verkaufen, wird aber von den Gläubigern dazu genötigt.
Sprich mit dem Versteigerungsbüro und lass Dir eine schriftliche Bestätigung geben, dass Du das Objekt ersteigert hast. Die wissen auch, wohin Du Dich wenden kannst, wenn der Vorbesitzer nicht raus will.
Sprich mit dem Versteigerungsbüro und lass Dir eine schriftliche Bestätigung geben, dass Du das Objekt ersteigert hast. Die wissen auch, wohin Du Dich wenden kannst, wenn der Vorbesitzer nicht raus will.
rayer, warum so bescheiden? Auf die Idee, die Überschrift zu lesen muss man erst mal kommen. Das hat schon was.