Antworten (3)
Als Azubi hat man eigentlich kein Recht auf Wohngeld
Als erstes muss man Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Wenn dies abgelehnt wird weil man selbst oder die Eltern zu viel verdienen, dann kann man Wohngeld beantragen und wird dies dann meist auch bekommen. Außerdem hat man einen Anspruch, wenn man die zweite Ausbildung macht. Beantragen kann man Wohngeld bei der zuständigen Stelle ( Rathaus) in seinem Wohnort.
Als erstes muss man Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Wenn dies abgelehnt wird weil man selbst oder die Eltern zu viel verdienen, dann kann man Wohngeld beantragen und wird dies dann meist auch bekommen. Außerdem hat man einen Anspruch, wenn man die zweite Ausbildung macht. Beantragen kann man Wohngeld bei der zuständigen Stelle ( Rathaus) in seinem Wohnort.
Als erstes müssen Sie die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Sollte diese abgelehnt werden, aus Gründen wie einem zu hohen Verdienst der Eltern oder einem hohen Eigenverdienst, kann der Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Den Antrag können Sie beispielsweise beim Einwohnermeldeamt ausfüllen.
Auszubildende erhalten noch kein Wohngeld. Das Wohngeld ist nur für Menschen gedacht, die außerstande sind, Ihren eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Und das ist bei einem Auszbildende/n noch nicht der Fall. Ansonsten fragen Sie doch einfach mal bei der Wohngeldstelle nach. Die können Ihnen ganz genaue Auskunft darüber geben, ab wann Sie Wohngeld beantragen können.