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Wenn du über eine sehr gute Ausbildung vefügst, eventuell auch über Kapital über Eigentum, dann wird es dir nicht schwerfallen, in die Schweiz zu gehen. Hast du aber keinen Job dort und auch das Genannte nicht, dann wirst du normalerweise keinesfalls genommen.
Das ist seit 2007 problemlos möglich. EU-Bürger benötigen für das Auswandern in die Schweiz keine Arbeitserlaubnis mehr, sondern nur eine Aufenthaltsbewilligung. Der Grund ist der, dass sowieso jeder EU-Bürger auch in der Schweiz einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt besitzt.
Da die Schweiz nicht zur EU gehört gilt hier auch nicht die Freizügigkeit. Die Schweiz müsste also deinem Antrag auf Einwanderung erst zustimmen. Dies ist nur mit einem Job oder aus familiären Gründen möglich, wenn zum Beispiel dein Partner dort wohnt.