Antworten (3)
Hier noch der Artikel 72 des Grundgesetzes, auf den sich die derzeitige Diskussion bezieht:
(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
(2) Auf den Gebieten des Artikels 74 Abs. 1 Nr. 4, 7, 11, 13, 15, 19a, 20, 22, 25 und 26 hat der Bund das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
mattemattisch ganz einfach: alle vermoegen und schulden eines jeden deutschen auf einen haufen werfen und dann das ergebnis durch alle deutschen teilen (nehmen wir als beispiel: gesamtvermoegen minus schulden ergibt 81 millionen euro, dann bekommt jeder deutsche (gehen wir mal von 81 mio bundesbuergern aus) 1 euro: die lebensverhaletnisse sind im zuge dieser ein- und umverteilung zumindest vermoegenstechnisch gesehen vollkommen ausgeglichen