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Im Prinzip über die Dauer eines Quartals, allerdings ist es von der Krankenkasse abhängig, wie lange sie die Kosten übernimmt - meistens ist das max. 1 Monat, dann zahlt die Kasse nicht mehr und Du bekommst zwar das Medikament, musst es aber selbst bezahlen. Achtung: bei einigen Kassen beträgt die Frist nur 14 Tage
Rezepte, die vom Arzt verschrieben wurden, haben eine unterschiedliche Gültigkeitsdauer. Rote Rezepte - weißer Untergrund und rote Schrift - sind für Medikamente, die die Kassen bezahlen und haben eine Gültigkeit von 1 Monat. Rezepte in Gelb sind für Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, und müssen innerhalb von 7 Tagen eingelöst werden. Blaue Rezepte sind für Privatpatienten ohne Kassenleistung und sind ein halbes Jahr lang gültig. Das grüne Rezept ist eine Empfehlung von Medikamenten und ist unbeschränkt gültig. Beim grünen Rezept sind die Kosten vom Patienten zu tragen.
Rezepte für normale Medikamente haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer.
Gelbe Rezepte deuten auf Betäubungsmittel hin. Oftmals sind dies starke Schmerzmittel. Bei deren Verordnung sollte das ausgeschriebene Rezept innerhalb von sieben Tagen eingelöst werden.
Rote Rezepte deuten darauf hin, dass die Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden und gelten einen Monat. Blaue Rezepte (Privatrezepte) gelten ein halbes Jahr. Grüne Rezepte hingen sind unbegrenzt gültig. Diese Medikamente werden nicht von der Krankenkasse erstattet.
Gelbe Rezepte deuten auf Betäubungsmittel hin. Oftmals sind dies starke Schmerzmittel. Bei deren Verordnung sollte das ausgeschriebene Rezept innerhalb von sieben Tagen eingelöst werden.
Rote Rezepte deuten darauf hin, dass die Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden und gelten einen Monat. Blaue Rezepte (Privatrezepte) gelten ein halbes Jahr. Grüne Rezepte hingen sind unbegrenzt gültig. Diese Medikamente werden nicht von der Krankenkasse erstattet.
Es existieren unterschiedliche Farben und unterschiedliche Zeiträume für das Einlösen eines Rezepts: Der rote Schein ist für Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen und hat eine Gültigkeit von einem Monat. Der grüne Schein ist unbegrenzt gültig, da das Medikament selbst bezahlt werden muss. Der blaue Schein ist für Privatversicherte, dieser ist drei Monate gültig. Der gelbe Schein ist nur für (medizinische) Betäubungsmittel und hat eine Gültigkeit von sieben Tagen.