BernherS30
Wie lange nimmt eine Kautionsabrechnung in Anspruch? Ich warte seit sechs Wochen auf die Auszahlung meines Ex-Vermieters.
Antworten (5)
Der Vermieter darf sich bis zu 6 Monate Zeit nehmen um die Kaution zurückzuzahlen:
in dieser zeit kann er evtl. Ansprüche aus dem Mietverhältnis oder Schäden an der Wohnung, die durch den ehemaligen Mieter entstanden sind geltend machen und gegebenfalls die Kaution bis zu einer gerichtlichen Klärung einbehalten.
Kommt innnerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses kein Schreiben des Vermieters, hat er Ihnen die Kaution komplett und incl. der aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.
in dieser zeit kann er evtl. Ansprüche aus dem Mietverhältnis oder Schäden an der Wohnung, die durch den ehemaligen Mieter entstanden sind geltend machen und gegebenfalls die Kaution bis zu einer gerichtlichen Klärung einbehalten.
Kommt innnerhalb von 6 Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses kein Schreiben des Vermieters, hat er Ihnen die Kaution komplett und incl. der aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen.
In meinem Fall so lange bis ich mit Anwaltsschreiben und Frist gekommen bin:
Zuerst selbst schriftlich aufgefordert mit Frist, dann hat mein Anwalt dasselbe getan. Zack, einen Tag vor Fristende war die Kohle da.
Zuerst selbst schriftlich aufgefordert mit Frist, dann hat mein Anwalt dasselbe getan. Zack, einen Tag vor Fristende war die Kohle da.
Normalerweise geht die Auzahlung sehr schnell. wenn Du die Wohnungsübergabe ordnungsgemäß gemacht hast und die Schlüssel abgegeben hast, dann gibt es auch keinen Grund, Dich lange warten zu lassen. Also ruhig drängeln und nachfassen. Meist tut sich dann auch etwas.
Kann ich Dir nicht sagen, aber dürfte meienr Meinung nach nicht lange dauern. Schau mal in Deinem alten Mietvertrag, was da verankert ist. Bei Wohngenossenschaften haben die Vermieter z.B etwa 1 Jahr lang Zeit zur Rückzahlung. Das steht im Vertrag oder Satzung. Prüfe das mal erst ab und dann mahne das Geld schriftlich an!
Man geht davon aus, dass einem Vermieter nach Vertragsende schon eine gewisse Zeit zugesprochen werden muss, um mögliche Ansprüche beziffern zu können. Allerdings sollte diese nicht einen Zeitrahmen von 6 Monaten überschreiten. Nach 6 Monaten kann auch kein Vermieter mehr Gegenansprüche geltend machen, die er vorher nicht benannt hat. Nach 6 Monaten kannst du das Geld einklagen