Wie lange vorher muss man den Arbeitnehmer bescheid geben, wenn er nach der Probezeit nicht übernommen wird? und hat der Betriebsrat eine Mögllichkeit diesem zu Widersprechen?
Antworten (2)
Der Arbeitgeber kann das am letzten Tag der Probezeit sagen. Besonders nett ist es nicht, aber formal in Ordnung. Der Betriebsrat kann dazu seine Meinung äußern, allerdings ohne bindende Wirkung.
Wie lange er noch Geld bekommt, kann im Arbeitsvertrag vereinbart sein, aber 4 Wochen werden es eher nicht sein.
"Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterliegen in dieser Zeit kürzerer Kündigungsfristen, innerhalb derer sie die Kündigung einreichen, bzw. eine Kündigung aussprechen können. Diese Frist zur Kündigung beträgt in der Probezeit 2 Wochen/14 Tage."
"Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterliegen in dieser Zeit kürzerer Kündigungsfristen, innerhalb derer sie die Kündigung einreichen, bzw. eine Kündigung aussprechen können. Diese Frist zur Kündigung beträgt in der Probezeit 2 Wochen/14 Tage."