xabbiUalu
Wie oft muss mein Arbeitgeber mir als Altenpflegerin Weiterbildung und ähnliches genehmigen?
Antworten (5)
Müssen (wenn nicht vertraglich vereinbart) gar nicht.
Sollte er aber - auch im Eigeninteresse - tun...
Sollte er aber - auch im Eigeninteresse - tun...
Soweit ich weiß, muss er gar nichts genehmigen. Er hat eine Altenpflegerin eingestellt und muss nicht dafür sorgen, dass sie sich während der Arbeitszeit und womöglich auf seine Kosten weiterbildet. Anders ist das bei Weiterbildungen auf eigene Kosten und in der Freizeit. Damit hat er nichts zu tun.
Das lässt sich nicht so pauschal sagen und ist vom Träger der Einrichtung abhängig. Lies mal im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung nach. Eine Bekannte hat es so gemacht (kirchlicher Träger), dass der Träger die Weiterbildung finanziert, sie aber dafür ihre Freizeit nehmen muss. Eine feste Regelung über die Anzahl der WB gibt es nicht.
In vielen Fällen ist dies gesetzlich geregelt, aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Informationen zu den einzelnen Länderregelungen findest Du auf http://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=26. Schau da einfach mal rein. Ob Dein Chef Dir dann aber tatsächlich freigibt, das ist noch eine ganz andere Sache ...