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Wir würden gerne einen Gastschüler aufnehmen. Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz des Gastes aus? Müssen wir uns da um was kümmern?
Antworten (4)
Kommt drauf an. Wenn ihr den Gastschüler über ein bestimmtes Austauschprogramm oder Internetportal bekommt fragt doch einfach dort einmal nach. Viele setzen eine Haftpflicht- Krankenversicherung u.ä. des Schülers voraus.
Das mit der Aufnahme eines Gast- oder Austauschschülers werdet Ihr ja sicher über irgendeine Organisation durchziehen – und die kümmern sich in der Regel darum, dass der Gastschüler für die Zeit seines Aufenthalts neben einer Krankenversicherung auch einen vernünftigen Haftschutz und eine Unfallversicherung hat. Mit anderen Worten: Ihr solltet Euch zwar bestätigen lassen, dass dies so ist, kümmern müsst Ihr Euch aber nicht. Die Schüler sind entweder bereits in ihrem Heimatland versichert worden oder eben über ihre Organisation versichert.
Wenn Sie einen Gastschüler aufnehmen möchten, der längere Zeit dann bei Ihnen ist, läuft es bestimmt über Gastschüler in deutschland e.V.. Die Versicherung wird dann von denen übernommen. Aber nur im wirklichen Krankheitsfall. Genaueres können Sie unter folgender Adresse lesen: http://www.gastschueler-in-deutschland.de. Zusätzlich können Sie sich auf dieser Seite über alles andere auch noch Informieren.
In der Regel sind Gastschüler durch die Vermittlungsagentur, bzw. die Vermittlungsorganisation kranken-, haftpflicht- und unfallversichert. Dies muss jedoch nicht immer der Fall sein! Informieren Sie sich deshalb vorher bei der entsprechenden Einrichtung. Oft ist der Gastschüler auch selbst noch ein mal mit einer Auslandsversicherung versichert. Sie selbst brauchen für ihn keine Versicherung abschließen.