Olaf Schmitt
Wie verhält sich das in einer eheähnliche Gemeinschaft wenn einer der Partner Hartz IV beantragen muss?
Antworten (3)
Die Einkünfte des Partners werden bei der Berechnung des Bedarfs mit berücksicht, weshalb auch er diese offenlegen muss. Dadurch kann es unter Umständen passieren, dass der normale Satz gekürzt wird, da der Partner in der eheähnlichen Gemeinschaft mit für den Empfänger von Hartz 4 aufkommen muss. Das nennt sich dann Bedarfsgemeinschaft.
Wenn es sich tatsächlich und eine solche Gemeinschaft handelt, dann werdet ihr für die Berechnung von Hartz 4 auch als Bedarfsgemeinschaft gesehen, das heißt das Einkommen des Partners wird für die Berechnung des Hartz 4 Satzes herangezogen und voll berücksichtigt. Das Thema ist aber sehr vielschichtig und nicht einfach, deshalb solltest Du Dich beraten lassen.
Sollte seit mehr als einem Jahr zwischen den beiden Partnern eine nicht eheliche Gemeinschaft bestehen bestehen, dann fließt das Einkommen des Partners mit in die Berechnung ein. So wurde es gesetzlich bestimmt, weil dann ein gegensätzlicher Wille vorausgesetzt wird, für den anderen aufzukommen.