Wie weit darf eine Straße von der Grundstücksgrenze entfernt sein um noch als Anlieger zugelten. Straße und Grundstück getrennt durch Grünfläsche.
Antworten (3)
Hier!
Abgesehen davon, dass wir "Let me google that for you" lange nicht mehr hatten, bringt es uns diesmal für die Frage nicht weiter. Es geht aufgrund der Angabe, dass eine Grünfläche das eigene Grundstück von der Strasse trennt, hier sicher nicht um die StVO, sondern um die Beteiligung an Erschliessungskosten.
In den Artikeln davon ist die genau Definition, auf den Links der ersten Seiten, auch nicht zu finden. Ist man, wenn ein Grünstreifen, der der Stadt gehört, einen von der Strasse trennt, kein Anlieger mehr?
Ich tippe darauf, dass der Grünstreifen zum Verkehrsraum gehört (Strassenbegleitgrün) und man somit immer noch Anlieger ist. Beim einem richtigen Wäldchen, wäre dass sicher anders.
In den Artikeln davon ist die genau Definition, auf den Links der ersten Seiten, auch nicht zu finden. Ist man, wenn ein Grünstreifen, der der Stadt gehört, einen von der Strasse trennt, kein Anlieger mehr?
Ich tippe darauf, dass der Grünstreifen zum Verkehrsraum gehört (Strassenbegleitgrün) und man somit immer noch Anlieger ist. Beim einem richtigen Wäldchen, wäre dass sicher anders.