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Die wird durch die Deutsche Rentenversicherung Bund verwaltet, und zwar in Selbstverwaltung. Das ist also die gesetzliche Rentenversicherung. Standorte der Verwaltung sind in verschiedenen Orten in Deutschland, zum Beispiel in Stralsund oder in Würzburg.
Aus den eingezahlten Beiträgen in die Gesetzliche Rentenversicherung wird ein entsprechender Anspruch für das Rentenalter errechnet. Die eingezahlten Beiträge werden jedoch nicht verwaltet oder angelegt, wie das eine Versicherung tun würde. Vielmehr finanzieren sich die Gelder, die man später als Rente erhält, aus Steuern u. Abgaben berufstätiger Menschen (Generationenvertrag).
Die Verwaltung wird bei den Trägern der Rentenversicherung zu gleichen Teilen von Versicherten- und Arbeitgeber-Vertretern übernommen, findet also in einer Form der Selbstverwaltung unter Rechtsaufsicht des Staates statt. Bei der Bundesknappschaft liegt das Verhältnis hingegen nicht bei 50/50, sondern bei zwei Drittel (Arbeitnehmer) zu einem Drittel (Arbeitgeber).