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Wie wird mit der Heizkostenpauschale bei Wohngeld in den einzelnen Bundesländern umgegangen? Finde keine vernünftige Info.
Antworten (3)
Wenn man Wohngeld bezieht, wird in der Regel die Kaltmiete plus der Nebenkostenpauschale direkt an den Vermieter gezahlt. Sollte der Mieter sehr sparsam gewesen sein, so dass ihm an und für sich ein Guthaben zustehen würde, so kann er darauf trotzdem nicht hoffen, da dieses demjenigen zusteht, der das Wohngeld zahlt.
In der Regel wird das Wohngeld pauschal, also inklusive Nebenkosten direkt an den Vermieter gezahlt. Selbstverständlich ist eine genaue Aufschlüsselung der Nebenkostenpauschale eine Verpflichtung des Vermieters, der er auch nachkommen wird. Sollte der Mieter sparsam gelebt haben, so geht das Guthaben in den Besitz der zahlenden Stelle über.
Dafür gibt es keine vernünftigen Informationen. Es ist von Arbeitsagentur von Arbeitsagentur verschieden. Es wird in der Regel ein Gesamtsatz für den Wohnraum angesetzt, in dem die Heizkostenpauschale mit enthalten ist. Selten werden die Nebenkosten bei Wohngeld korrekt aufgeführt. Auch wenn man die Nebenkosten korrekt deklarieren würde, was ja ohne Probleme machbar ist, würde das evtl. Guthaben der Wohngeld zahlenden Stelle zustehen und nicht dem Mieter, der durch Sparsamkeit nicht so hohe Nebenkosten verursacht hat.