Frage stellen
Gast

Wieviel Abstand müssen Jäger, (Sturmtruppen gegen gefährliche, Beisswütige Fasanen und Kaninchen) von Bewohnten Häusern und Grundstücken halten?

(Ironie AN) Immer wieder Ballern Großwildjäger zwischen unseren Häusern auf gefährliche Fasane und Kaninchen. Gut, das diese Jäger es endlich geschafft haben, wenigstens die tödlichen Rebhühner auszurotten! Und auch die Rehe wurden ausgelöscht. Mein Feldhamster hat bereits im Gaza Streifen Asyl beantragt, da wäre es nämlich nicht annähernd so gefährlich, wie hier in der Grafschaft Bentheim (Ironie AUS) Kann mir irgendjemand sagen, wieviel Abstand diese Großwildjäger von Häusern zu halten haben?
Frage beantworten Frage Nummer 51841 Frage melden

Antworten (4)
bh_roth
Also in Nordhorn, am Hohenkörbener Weg, müssen sie mit dem Rücken zu den Gebäuden stehen, wenn sie schießen.
In der Stadt haben Großwildjäger nichts verloren. (Sowie sie in ganz Europa nichts verloren haben, geschweige denn etwas zum Jagen). Alles weitere erübrigt sich, weil die Art der Fragestellung darauf hinweist, dass der Fragesteller eher gegen die Jägerei als Handwerk eingestellt ist. (Hört sich fast nach Dara an).
Deshalb sind sinnvolle, die Jagd erklärende Antworten eh nicht erwünscht.
Melden
bh_roth
Lieber Amos, wie kann sich denn Gast mit einer Frage, die er 18:20 stellt, auf eine Antwort beziehen, die 18:26 erst gegeben wird?
Melden
Johnnywinter
http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/150698

Einfach mal "Befriedeter Bezirk" und Jagd in Google eingeben.

Für den Abschuß von wildernden Hunden und Katzen gelten Mindestabstände von Ortschaften und Gehöften. (neben anderen Voraussetzungen) Im Regelfall 200m. Da Jagdrecht aber Landesrecht ist, gibt es Unterschiede.
Melden
Johnnywinter
Nachtrag:
Es ist schon bedauerlich, dass neben Antworten nicht auch Fragen bewertet werden können!
Vielleicht sollte die Redaktion mal darüber nachdenken.
Melden