Frage stellen
Gast

wieviel vermittlungsprovision zahlt ein kundenbetrieb für einen Leiharbeiter bei einer übernahme an die leihfirma

Frage beantworten Frage Nummer 3000269637 Frage melden

Antworten (8)
Deho
da du es nicht für nötig hältst richtiges deutsch zu schreiben obwohl du etwas von uns willst mache ich mir die mühe auch nicht die antwort ist daher auch nicht an dich gerichtet sondern an die anderen die vielleicht dieselbe frage haben gefällt dir mein schreibstil deiner gefällt mir auch nicht

diese frage kommt immer wieder sie lässt sich wohl nicht ausrotten obwohl man sie mit etwas gesundem menschenverstand selbst beantworten könnte eine leiharbeitsfirma vermittelt leiharbeiter das ist eine dienstleistung und jede arbeit ist ihres lohnes wert natürlich nimmt die leihfirma mehr geld vom kunden als sie dem leiharbeiter bezahlt von der differenz bezahlt sie nicht nur angestellten und die bürokosten sondern auch dass die leiharbeiter lohn in der zeit beziehen wenn sie gerade nicht beschäftigt sind das kostet und die kosten müssen irgendwie kompensiert werden der kaufmann nennt das mischkalkulation
Melden
ingSND
Es war immerhin deutsch genug, dass man die Frage hätte verstehen können ...

Wenn ein Betrieb einen Leiharbeiter übernehmen will, dann ist das zunächst mal ein ganz normaler Wechsel des Arbeitgebers. Man kündigt beim alten (der Leiharbeitsfirma) und unterschreibt beim neuen Arbeitgeber. Wenn dabei Kündigungsfristen eingehalten werden, dann ist das arbeitsrechtlich einwandfrei. Soll der Wechsel ohne Kündigungsfrist erfolgen, dann muss der Verleiher zustimmen, das wird er sich bezahlen lassen.
Es ist aber auch grundsätzlich üblich, dass für den Fall eines Wechsels vom Verleiher zum Betrieb eine Vermittlungsprovision vertraglich vereinbart ist. Die darf maximal zwei Monatsgehälter betragen, muss sich von Quartal zu Quartal verringern und läuft nach mehr als einem Jahr aus.
Melden
Deho
@ ingSND
Das sind aber sehr viele wenns, die mit der Lebenswirklichkeit kaum etwas zu tun haben.
Melden
ingSND
@Deho: das ist gang und gäbe in fast jedem mittelständischen Produktionsbetrieb mit saisonalen Schwankungen. Produktionsspitzen werden mit Leiharbeitern abgefedert und wenn da ein guter dabei ist, dann versucht man, den zu übernehmen.

@rayer: das mit der "Nichteinhaltung der Kündigungsfrist" ist eine Sache zwischen Ver- und Entleiher. Das wird nicht gegenüber dem Mitarbeiter durchgesetzt sondern gegenüber dem Unternehmen. Und "durchgesetzt" ist sowieso zu hart. Das übernehmende Unternehmen weiß ja vorher, welche Vertragsbedingungen gelten und hält sich in der Regel daran. Schließlich haben beide Seiten in aller Regel ein Interesse, weiter geschäftlich zusammenzuarbeiten.
Melden
wokk
@ ingSND: ein Guter, nicht zu alter, nicht zu junger, Investitionsfreier usw!
Diese Leiharbeitsseuche gibt es nur bei einer bestimmten Art von Arbeitskraft: bei den vulnerablen Schichten!
Melden
ingSND
@wokk: mit Verlaub, das ist Unsinn. Zeitarbeit geht bis hoch zum Geschäftsführer.
Wir haben auch bei uns auch schon Ingenieure auf Zeit gehabt. Im Projektgeschäft habe ich auch auf Kundenseite immer wieder mit "Consultants" zu tun, die für ein spezielles Projekt gebucht werden.
Melden
wokk
Es ist durchaus möglich, dass es Leiharbeit bis in die Geschäftsleiterebene gibt. Allerdings trifft es zumeist die kleinen Arbeiter, die sich jahrelang mit einem Zeitarbeitsvertrag zufrieden geben müssen!
Melden
wokk
So ähnlich habe ich es auch erlebt. Der Leiter des Personalbüros wollte nicht so recht. Nach Austausch der neue Leiter hat dann die Bude leergemacht. Danach wurde er auch wieder ersetzt.
Melden