ElfenFranke
Wir diskutieren einen Fall aus der Nachbarschaft: Was rechtfertigt eine fristlose Wohnungskündigung?
Antworten (5)
Wenn du von der Seite des Mieters ausgehst, dann rechtfertigt zum Beispiel Schimmel in der Wohnung eine fristlose Wohnungskündigung mit sofortigem Auszug. Ich kenne einen Fall, da war der Schimmelbefall so schlimm, dass es unmöglich war, die Wohnung weiter zu benutzen, schließlich kann Schimmel zu Gesundheitsschädigungen führen.
Bevor sich hier alle die Finger wund schreiben: Wer hat denn fristlos gekündigt? Der Mieter oder der Vermieter???
Genauere Infos, was eine fristlose Wohnungskündigung anbelangt, findest du in Broschüren, wie sie beispielsweise auch der Mieterverein herausgibt. Oft haben außerdem Anwaltskanzleien, die sich auf das Thema Mietrecht spezialisiert haben, auf ihren Homepages entsprechende Ratschlage oder stellen anonymisierte Beispielfälle vor.
Ja, wenn der Mieter mit seinen Mietzahlungen im Rückstand ist und auch schon mehrfach abgemahnt wurde, dann ist eine fristlose Wohnungskündigung seitens des Vermieters machbar. Er muss jedoch die Gründe für die Kündigung erläutern; soviel ich weiß, muss die Kündigung schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein.