Frage stellen
69erHeinze

Wird das Überfahrtsrecht rechtlich wie das Wegerecht behandelt, oder gibt es da Unterschiede?

Frage beantworten Frage Nummer 28308 Frage melden

Antworten (1)
Jonama
Wenn die Überfahrt geregelt ist, dann ist explizit erlaubt, das Grundstück mit einem Fahrzeug zu überfahren. Beim allgemeinen Wegerecht kann es sein, dass nur das Fußwegerecht gemeint ist. In der Regel ist es aber genau geklärt, wie ein solcher WEg genutzt werden darf.
Melden